Sterbefall – Das sind jetzt die nächsten Schritte

„Sprich nicht voller Kummer von meinem Weggehen, sondern schließe deine Augen und du wirst mich unter euch sehen, jetzt und immer.“

– KHALIL GIBRAN

Sterbefall – und jetzt?

Wenn ein Mensch gestorben ist, muss zunächst ein Totenschein ausgestellt werden. Das macht die Hausärztin oder der Hausarzt.

Wenn die Person zuhause gestorben ist, kannst Du auch über 112 eine Notärztin oder einen Notarzt rufen. Der führt eine Untersuchung durch, um sicher zu stellen, dass die Person verstorben ist, und stellt dann den Totenschein aus. Der Totenschein muss bei dem verstorbenen Menschen bleiben, also auch dem Bestatter oder der Bestatterin mitgegeben werden.

Wenn die Person im Krankenhaus, Pflegeheim oder im Hospiz verstorben ist, wird diese Untersuchung dort veranlasst. Die Bestatterin oder den Bestatter kannst Du bereits vor dem Besuch des Arztes oder direkt danach informieren. Solltest Du uns als Bestatterinnen wählen, machen wir uns dann auf den Weg zu Euch nach Hause oder dorthin, wo Ihr seid.

In einem ausführlichen persönlichen Trauergespräch klären wir alle weiteren Fragen. Wenn Ihr zuhause in Ruhe Abschied nehmen möchtet, ist die Zeit dafür da!

Die verstorbene Person darf in Berlin 36 Stunden und in Brandenburg 24 Stunden nach Eintritt des Todes zuhause verbleiben. 

Diese Zeit könnt Ihr nutzen, um mit Freunden und Familie oder auch alleine Abschied zu nehmen. Ihr könnt ein letztes Gespräch führen oder auch ein Ritual machen, das wir gemeinsam erdenken können - wenn Ihr dir dabei Unterstützung wünschst. 

Wir begleiten Euch ab jetzt durch alles was kommt, stützen euch, wenn es gewünscht ist, stehen für alle Fragen zur Verfügung und arrangieren einen Abschied, der zu Euch passt. Ablauf einer Bestattung 

Ablauf einer Bestattung

Die Bestattung läuft so ab, wie Du oder Ihr es Euch wünscht. Ihr dürft die Regie führen, müsst aber natürlich die Entscheidungen nicht allein treffen, dazu stehen wir Euch zur Seite. Wir machen euch Vorschläge und erarbeiten gemeinsam die Abschiedsnahme. Wenn Ihr uns ein bisschen über Euch und den verstorbenen Menschen erzählt, lernen wir Euch besser kennen und können zusammen überlegen, was am besten passt. Vielleicht habt Ihr aber auch schon klare Vorstellungen, die einfach umgesetzt werden sollen.

Es kann aber auch sein, dass Ihr überhaupt keine Energie für all das Organisatorische habt und euch ganz auf Euren eigenen, inneren Abschied konzentrieren möchtet. 

Dann machen wir alles für Euch mit minimalen Absprachen. Auch das ist möglich! Gerne besprechen wir das in einem ausführlichen Trauergespräch. Entscheiden müsst Ihr im wesentlichen welche Art von Beerdigung Ihr machen möchtet. Dazu findet Ihr hier die Möglichkeiten.

Vielleicht möchtest du Dich mit einem Lied oder ganz in Stille von deinem geliebten Menschen verabschieden oder Du möchtet an einem besonderen Lieblingsort eine Trauerfeier machen.  

Vielleicht darf es aber auch ein Fest des Lebens werden, bei dem gelacht und getanzt wird zu Ehren und in Erinnerung an den verstorbenen und geliebten Menschen. 

Vielleicht weißt Du aber auch noch gar nicht wie Du den Abschied begehen kannst und möchtest, weil Du oder Ihr darüber noch nie gesprochen habt. 

In allen Fällen unterstützen wir Dich!

Wir nehmen uns die Zeit, diesen ganz eigenen Weg oder auch einen ganz klassischen Weg mit Dir oder für Dich zu finden und auszugestalten. 

Immer und jederzeit erreichbar unter 0172-6031087 auch
per What’s App oder unter
 info@und-ewig.de 

Wir ermutigen auch dazu, möglichst vieles im Rahmen des Abschieds selbst zu machen, weil uns die Erfahrungen gezeigt haben, dass dies für den Prozess des Loslassens und Abschiednehmens sehr hilfreich sein kann. 

Neben der individuellen Gestaltung von Sarg oder Urne können die Zu- und Angehörigen zum Beispiel den Sarg oder die Urne selber tragen und so den verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg begleiten.

Auch Redebeiträge sind noch persönlicher, wenn man sie selber spricht, so wie man es bei dem geliebten Menschen vielleicht auch sonst getan hat. 

Manchmal müssen auch noch Dinge gesagt werden, für die zu Lebzeiten die Zeit fehlte, auch das ist möglich, im kleinen oder größeren Kreis. Hierzu vermitteln wir aber natürlich auch professionelle RednerInnen, wenn gewünscht.

Solltest Du wissen, dass Du selber in absehbarer Zeit gehen wirst, kannst Du mit uns zusammen Tonaufnahmen oder auch schriftliche Aufzeichnungen machen, in denen Du deinen Lieben einen Gruß hinterlässt oder das sagst, was noch unausgesprochen ist. 

Wir helfen Dir, die richtigen Worte für einen letzten Brief zu finden, wenn du das selbst nicht mehr kannst oder wir schreiben mit Dir zusammen deine Lebensgeschichte auf. 

Bürokratie 

Wer kümmert sich um die Bestattung und die entstehenden Kosten?

Das könnt ihr in der Familie untereinander entscheiden. Oft gibt es dafür bereits familieninterne Absprachen oder gewachsene Verantwortlichkeiten. 

Solltet ihr euch nicht einigen können, ist es gesetzlich in dieser Reihenfolge vorgegeben: 

  1. die durch Ehe oder eingetragene Partnerschaft verbundene Person

  2. volljährige Kinder

  3. Eltern

  4. Volljährige Geschwister

  5. Volljährige Enkelkinder

  6. Großeltern

  7. Die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft gelebt hat.


Welche Papiere werden gebraucht?

Für jede Beisetzung wird eine Bestattungsgenehmigung benötigt. Um diese für eure verstorbene Person zu beantragen, brauchen wir folgende Dokumente im Original. Diese händigen wir euch später wieder aus.

  • die Geburtsurkunde

  • die Heiratsurkunde (wenn die verstorbene Person verheiratet war)

  • die Scheidungspapiere (sollte die verstorbene Person geschieden sein)

  • die Sterbeurkunde des vielleicht bereits verstorbenen Ehepartners, der Ehepartnerin

  • den Leichenschauschein der von dem Arzt oder der Ärztin ausgestellt wurde und der bei eurer verstorbenen Person bleibt

  • Meldebescheinigung, wenn die Person im Krankenhaus oder Heim verstorben ist

  • Wenn Papiere nicht mehr auffindbar sind, können diese von uns erneut angefordert werden.

    Die Sterbeurkunde wird dann vom Standesamt ausgestellt, auch darum kümmern wir uns. Diese wird benötigt, um den Erbschein zu beantragen oder Versicherungen, Abonnements oder andere Verträge zu kündigen.

Kosten 

Eine Bestattung ist immer die Zusammenarbeit von Unternehmen und Dienstleistern. Dazu gehören die Bestatter, Friedhofsverwaltung, Arzt oder Ärztin, Gärtner etc. Transparenz ist für alle Seiten wichtig, um Entscheidungen treffen zu können, sowohl im Ablauf als auch bei den Kosten. Daher sind wir in der Gestaltung der Kosten sehr transparent. Sollte es hier Fragen geben, traut Euch, uns anzusprechen. 

Deshalb haben wir euch hier alle Kosten aufgelistet, die bei jeder Bestattung anfallen, sowie auch die Kosten, die individuell von euren Wünschen abhängig sind.

Alle Kosten besprechen wir gemeinsam im Trauergespräch, sodass Ihr dann einen finalen Überblick habt. Wir veranlassen keine Kosten, die nicht freigegeben sind!

Die Kosten für eine Bestattung werden von den bestattungspflichtigen Personen getragen. Sollte es Euch nicht möglich sein für die Kosten aufzukommen und es kein Erbe gibt, kann man eine Sozialbestattung beantragen. Fragt uns gerne, dann besprechen wir das.

„Der Tod ist nicht das Gegenteil vom Leben, sondern ein Teil davon.“

– HARUKI MURAKAMI 

Gut zu wissen 

Hier möchten wir euch einige Informationen geben, die wir wichtig finden. Sie sollen Euch Sicherheit im Umgang mit Eurem verstorbenen Menschen und dem dazugehörigen Prozess geben. Wir alle kommen früher oder später in die Situation, uns mit unserem eigenen Tod oder dem eines Zu- oder Angehörigen, vielleicht geliebten Menschen auseinandersetzten zu müssen. Daher im Folgenden ein paar Gedanken dazu:

Verstorbene Menschen sind nicht giftig. Es gibt den altertümlichen Begriff des Leichengiftes. Dieser ist falsch, da es ein Leichengift nicht gibt. Es können in einem Zustand der vorangeschrittenen Autolyse (Verwesung) Gerüche auftreten, die möglicherweise als unangenehm empfunden werden jedoch nicht gefährlich sind.

Verstorbene Menschen können also berührt, gestreichelt oder auch geküsst werden, wenn das Bedürfnis besteht. 

In der Regel ist es möglich, einen verstorbenen Menschen nochmal zu sehen. Selbst wenn der Tod bereits vor einigen Tagen eingetreten ist und der Körper sich vielleicht schon verändert hat oder Verletzungen stattgefunden haben. Erfahrungsgemäß ist es für den Trauer- und Abschiedsprozess sehr hilfreich und tröstend, den verstorbenen Menschen mit eigenen Augen gesehen zu haben - auch um sich wirklich davon zu vergewissern, dass dieser verstorben ist. So können auch Bilder, die in der Fantasie entstehen könnten, aufgehalten werden. In der Regel strahlen Verstorbene etwas sehr ruhiges, friedliches und versöhnliches aus.

Um Dich zu verabschieden gibt es Zeit. Für Deine Entscheidung, ob Du Deinen Verstorbenen nochmal sehen möchtest, kannst Du Dir also ein bisschen Zeit lassen oder das nochmal überdenken oder revidieren, solange die Bestattung oder Kremation noch nicht stattgefunden hat. 

Der verstorbene Mensch gehört der Familie. Diese Information ist deshalb wichtig, weil es passieren kann, dass an unterschiedlichen Stellen vermittelt wird, das bestimmte Abläufe, mit denen du vielleicht nicht einverstanden bist, so geschehen müssen. Hier möchten wir Dich ermutigen, die Dinge genau zu hinterfragen. Natürlich gibt es gesetzliche Vorrausetzungen die eingehalten werden müssen oder andere Gegebenheiten. Dennoch ist der Spielraum, in dem Du agieren kannst grösser als die meisten Menschen wissen.

Kinder und Jugendliche sollten als Trauernde wahr- und ernst genommen werden und aktiv mit in das Geschehen eingebunden werden. Das erleichtert sehr oft den kommenden Abschiedsprozess. Kinder und Jugendliche wissen in der Regel sehr gut, was sie brauchen.