Sterbefall – Das sind jetzt die nächsten Schritte

„Sprich nicht voller Kummer von meinem Weggehen, sondern schließe deine Augen und du wirst mich unter euch sehen, jetzt und immer.“

– KHALIL GIBRAN

Sterbefall – und jetzt?

Wenn ein Mensch gestorben ist, muss zunächst von dem Hausarzt oder der Hausärztin ein Totenschein ausgestellt werden.

Wenn die Person zuhause gestorben ist, kann auch über 112 eine Notärztin oder einen Notarzt gerufen werden. Der führt eine Untersuchung durch, um sicher zu stellen, dass die Person verstorben ist, und stellt dann den Totenschein aus. Der Totenschein muss bei dem verstorbenen Menschen bleiben, also auch dem Bestatter oder der Bestatterin mitgegeben werden.

Wenn die Person im Krankenhaus, Pflegeheim oder im Hospiz verstorben ist, wird diese Untersuchung dort veranlasst. Die Bestatterin oder den Bestatter kann bereits vor dem Besuch des Arztes oder direkt danach informiert werden. Sollten Sie uns als Bestatterinnen wählen, machen wir uns dann auf den Weg zu Ihnen nach Hause oder dorthin, wo Sie sind.

In einem ausführlichen persönlichen Trauergespräch klären wir alle weiteren Fragen. Wenn Sie zuhause in Ruhe Abschied nehmen möchten, ist die Zeit dafür da!

Die verstorbene Person darf in Berlin 36 Stunden und in Brandenburg 24 Stunden nach Eintritt des Todes zuhause verbleiben. 

Diese Zeit kann genutzen werden, um mit Freunden und Familie oder auch alleine Abschied zu nehmen. Es kann ein letztes Gespräch geführt werden oder auch ein Ritual gemacht werden, das wir gemeinsam erdenken können - wenn Sie dabei Unterstützung wünschen. 

Wir begleiten Sie, wenn gewünscht durch alles was kommt, stehen für alle Fragen zur Verfügung und arrangieren einen Abschied.

Ablauf einer Bestattung 

Ablauf einer Bestattung

Die Bestattung läuft so ab, wie Sie es sich wünschen. Sie können den Ablauf bestimmen, müsst aber natürlich die Entscheidungen nicht allein treffen, dazu stehen wir zur Verfügung. Wir machen Vorschläge und erarbeiten gemeinsam die Abschiedsnahme. Wenn Sie uns den verstorbenen Menschen erzählt, lernen wir Sie kennen und können zusammen überlegen, was am besten passt. Vielleicht haben Sie aber auch schon Vorstellungen, die wir umsetzen dürfen.

Vielleicht haben Sie aber auch überhaupt keine Energie für all das Organisatorische und möchten sich ganz auf Ihren eigenen, inneren Abschied konzentrieren.

Dann machen wir alles mit minimalen Absprachen. Auch das ist möglich! Gerne besprechen wir das in einem ausführlichen Trauergespräch. Entscheiden müen Sie dann nur welche Art von Beerdigung stattfinden soll. Dazu findeen Sie hier die Möglichkeiten.

Vielleicht möchten Sie sich mit einem Lied oder ganz in Stille von dem geliebten Menschen verabschieden oder Sie möchten an einem besonderen Lieblingsort eine Trauerfeier machen.  

Vielleicht darf es aber auch ein Fest des Lebens werden, bei dem gelacht und getanzt wird zu Ehren und in Erinnerung an den verstorbenen und geliebten Menschen. 

Vielleicht soll es auch ganz klassisch ablaufen. Alles ist möglich.

Wir nehmen uns die Zeit, diesen ganz eigenen Weg oder auch einen ganz klassischen Weg zu finden und auszugestalten. 

Immer und jederzeit erreichbar unter 0172-6031087 auch
per What’s App oder unter
 info@und-ewig.de 

Wir ermutigen auch dazu, möglichst vieles im Rahmen des Abschieds selbst zu machen, weil uns die Erfahrungen gezeigt haben, dass dies für den Prozess des Loslassens und Abschiednehmens sehr hilfreich sein kann. 

Neben der individuellen Gestaltung von Sarg oder Urne können die Zu- und Angehörigen zum Beispiel den Sarg oder die Urne selber tragen und so den verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg begleiten.

Auch Redebeiträge sind noch persönlicher, wenn man sie selber spricht, so wie man es bei dem geliebten Menschen vielleicht auch sonst getan hat. 

Manchmal müssen auch noch Dinge gesagt werden, für die zu Lebzeiten die Zeit fehlte, auch das ist möglich, im kleinen oder größeren Kreis. Hierzu vermitteln wir aber natürlich auch professionelle RednerInnen, wenn gewünscht.

Sollten Sie wissen, dass Sie selber in absehbarer Zeit gehen werden, können Sie mit uns zusammen Tonaufnahmen oder auch schriftliche Aufzeichnungen machen, in denen Sie einen Gruß hinterlassen oder das sagst, was noch unausgesprochen ist. 

Wir helfen die richtigen Worte für einen letzten Brief zu finden oder wir schreiben mit Ihnen Ihre Lebensgeschichte auf. 

Bürokratie 

Wer kümmert sich um die Bestattung und die entstehenden Kosten?

Das könnt ihr in der Familie untereinander entscheiden. Oft gibt es dafür bereits familieninterne Absprachen oder gewachsene Verantwortlichkeiten. 

Sollte es darüber uneinigkeit geben, ist es gesetzlich in dieser Reihenfolge vorgegeben: 

  1. die durch Ehe oder eingetragene Partnerschaft verbundene Person

  2. volljährige Kinder

  3. Eltern

  4. Volljährige Geschwister

  5. Volljährige Enkelkinder

  6. Großeltern

  7. Die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft gelebt hat.


Welche Papiere werden gebraucht?

Für jede Beisetzung wird eine Bestattungsgenehmigung benötigt. Um diese für Ihre verstorbene Person zu beantragen, brauchen wir folgende Dokumente im Original. Diese händigen wir Ihnen später natürlich wieder aus.

  • die Geburtsurkunde

  • die Heiratsurkunde (wenn die verstorbene Person verheiratet war)

  • die Scheidungspapiere (sollte die verstorbene Person geschieden sein)

  • die Sterbeurkunde des vielleicht bereits verstorbenen Ehepartners, der Ehepartnerin

  • den Leichenschauschein der von dem Arzt oder der Ärztin ausgestellt wurde und der bei eurer verstorbenen Person bleibt

  • Meldebescheinigung, wenn die Person im Krankenhaus oder Heim verstorben ist

  • Wenn Papiere nicht mehr auffindbar sind, können diese von uns erneut angefordert werden.

    Die Sterbeurkunde wird dann vom Standesamt ausgestellt, auch darum kümmern wir uns. Diese wird benötigt, um den Erbschein zu beantragen oder Versicherungen, Abonnements oder andere Verträge zu kündigen.

Kosten 

Eine Bestattung ist immer die Zusammenarbeit von Unternehmen und Dienstleistern. Dazu gehören die Bestatter, Friedhofsverwaltung, Arzt oder Ärztin, Gärtner etc. Transparenz ist für alle Seiten wichtig, um Entscheidungen treffen zu können, sowohl im Ablauf als auch bei den Kosten. Daher sind wir in der Gestaltung der Kosten sehr transparent. Sollte es hier Fragen geben, sprechen Sie uns gerne an!

Für die Übersicht sind hier alle Kosten aufgelistet, die bei einer Bestattung anfallen können.

Wir veranlassen keine Kosten, die nicht freigegeben sind! Ausserdem verkaufen wir keine teueren Särge oder Sterbewäsche, selbstverständlich besorgen wir aber alles, wenn gewünscht.

Die Kosten für eine Bestattung werden von den bestattungspflichtigen Personen getragen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein für die Kosten aufzukommen und es kein Erbe gibt, kann man eine Sozialbestattung beantragen. Fragen Sie uns gerne danach.

„Ja das Leben ist schwächer als der Tod, aber der Tod ist schwächer als die Liebe.“

-Khalil Gibran

Gut zu wissen 

Hier möchten einige Informationen geben, die wir wichtig finden. Sie sollen Ihnen Sicherheit im Umgang mit Ihrem verstorbenen Menschen und dem dazugehörigen Prozess geben. Wir alle kommen früher oder später in die Situation, uns mit unserem eigenen Tod oder dem eines Zu- oder Angehörigen, auseinandersetzten zu müssen.

Verstorbene Menschen sind nicht giftig. Es gibt den altertümlichen Begriff des Leichengiftes. Dieser ist falsch, da es ein Leichengift nicht gibt. Es können in einem Zustand der vorangeschrittenen Autolyse (Verwesung) Gerüche auftreten, die möglicherweise als unangenehm empfunden werden jedoch nicht gefährlich sind.

Verstorbene Menschen können also berührt, gestreichelt oder auch geküsst werden, wenn das Bedürfnis besteht. 

In der Regel ist es möglich, einen verstorbenen Menschen nochmal zu sehen. Selbst wenn der Tod bereits vor einigen Tagen eingetreten ist und der Körper sich vielleicht schon verändert hat oder Verletzungen stattgefunden haben. Erfahrungsgemäß ist es für den Trauer- und Abschiedsprozess sehr hilfreich und tröstend, den verstorbenen Menschen mit eigenen Augen gesehen zu haben - auch um sich wirklich davon zu vergewissern, dass dieser verstorben ist. So können auch Bilder, die in der Fantasie entstehen könnten, aufgehalten werden. In der Regel strahlen Verstorbene etwas sehr ruhiges, friedliches und versöhnliches aus.

Um sich zu verabschieden gibt es Zeit. Für die Entscheidung, ob Sie oder Angehörige den Verstorbenen nochmal sehen möchten, können Sie sich also ein bisschen Zeit lnehmen oder das nochmal überdenken oder revidieren, solange die Bestattung oder Kremation noch nicht stattgefunden hat. 

Der verstorbene Mensch gehört der Familie. Diese Information ist deshalb wichtig, weil es passieren kann, dass an unterschiedlichen Stellen vermittelt wird, das bestimmte Abläufe, so geschehen müssen. Hier möchten wir ermutigen, vielleicht zu hinterfragen. Natürlich gibt es gesetzliche Vorrausetzungen die eingehalten werden müssen oder andere Gegebenheiten. Dennoch ist der Spielraum, in dem agieren werden kann grösser als man denkt.

Kinder und Jugendliche sollten als Trauernde wahr- und ernst genommen werden und aktiv mit in das Geschehen eingebunden werden. Das erleichtert sehr oft den kommenden Abschiedsprozess. Kinder und Jugendliche wissen in der Regel sehr gut, was sie brauchen.